Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
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Berufsbildung, - 2.
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, - 3.
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Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz, - 4.
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Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung, - 5.
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Beurteilen von Pelzfellen und Leder unter Beachtung der Artenschutzbestimmungen, - 6.
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Entwerfen und Entwickeln von Arbeitsmustern, - 7.
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Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, - 8.
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Bereitstellen und Kombinieren von Werk- und Hilfsstoffen, - 9.
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Vorbereiten und Nachbehandeln von Werkstoffen, - 10.
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Schneiden und Zuschneiden von Werk- und Hilfsstoffen, - 11.
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Nähen von Werkstücken, - 12.
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Fertigen von Werkstücken, - 13.
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Pflegen und Instandhalten von Arbeitsgeräten und Maschinen, - 14.
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Qualitätssicherung.