Zusätzlich zur Beteiligung des Bundes an den Aufwendungen nach § 37 Absatz 4 erhält die landwirtschaftliche Krankenkasse 37 Millionen Euro im Jahr 2014 und 25 Millionen Euro im Jahr 2015. Die landwirtschaftliche Krankenkasse hat diese Leistungen des Bundes ausschließlich zur Beitragsstabilität einzusetzen.
KVLG 1989 § 65 Finanzierung in den Jahren 2014 und 2015
Zweites Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte
Referenzen
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