KV/PVPauschBeitrV

Verordnung über die pauschale Berechnung und die Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und zur sozialen Pflegeversicherung für die Dauer einer fortbestehenden Mitgliedschaft bei Wehrdienst oder Zivildienst


Standangaben

  • Zuletzt geändert durch Art. 13 Abs. 20 G v. 12.4.2012 I 579 (Stand)

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