(1) Bewerberinnen und Bewerber werden durch Stellenausschreibung ermittelt.
(2) Bewerbungen sind an die Einstellungsbehörden zu richten. Der Bewerbung sind beizufügen:
- 1.
-
ein tabellarischer Lebenslauf, - 2.
-
ein Lichtbild, das nicht älter als sechs Monate sein soll, - 3.
-
eine Ablichtung des Abschlusszeugnisses der Hochschule oder des Nachweises eines gleichwertigen Bildungsabschlusses sowie eine Ablichtung der Diplomurkunde, zumindest jedoch eine Bescheinigung des vorletzten Studiensemesters, - 4.
-
gegebenenfalls - a)
-
Nachweise über etwaige berufliche Tätigkeiten nach der Schulentlassung oder nach Abschluss der Hochschulausbildung, - b)
-
eine Ablichtung des Schwerbehindertenausweises oder des Bescheides über die Gleichstellung als schwerbehinderter Mensch und - c)
-
eine Ablichtung des Zulassungs- oder Eingliederungsscheins oder der Bestätigung nach § 10 Abs. 4 des Soldatenversorgungsgesetzes.