Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen bautechnischen Verwaltungsdienst des Bundes
Kapitel 1Laufbahn und Ausbildung§ 1Laufbahnämter§ 2Ziel der Ausbildung§ 3Einstellungsbehörden§ 4Einstellungsvoraussetzungen§ 5Ausschreibung, Bewerbung§ 6Auswahlverfahren§ 7Einstellung in den Vorbereitungsdienst§ 8Rechtsstellung während des Vorbereitungsdienstes§ 9Dauer, Verkürzung und Verlängerung des Vorbereitungsdienstes§ 10Urlaub während des Vorbereitungsdienstes§ 11Ausbildungsakte§ 12Schwerbehinderte Menschen§ 13Gliederung des Vorbereitungsdienstes§ 14Ausbildungsleitung, Ausbilderinnen und Ausbilder§ 15Leistungsnachweise während des Vorbereitungsdienstes§ 16Bewertungen während des VorbereitungsdienstesKapitel 2Laufbahnprüfung§ 17Prüfungsamt§ 18Prüfungskommission§ 19Ziel und Inhalt der Laufbahnprüfung§ 20Prüfungsort, Prüfungstermin§ 21Schriftliche Prüfung§ 22Zulassung zur mündlichen Prüfung§ 23Mündliche Prüfung§ 24Verhinderung, Rücktritt, Säumnis§ 25Täuschung, Ordnungsverstoߧ 26Bewertung von Prüfungsleistungen§ 27Gesamtergebnis§ 28Zeugnis§ 29Prüfungsakten, Einsichtnahme§ 30WiederholungKapitel 3Sonstige Vorschriften§ 31Übergangsregelung§ 32Inkrafttreten