Im Anschluss an die mündliche Prüfung setzt die Prüfungskommission die Abschlussnote fest. Dabei werden berücksichtigt:
LAP-gDFm/EloAufklBundV § 41 Prüfung und Gesamtergebnis im Ausbildungsaufstieg
Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Dienst der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung des Bundes
Referenzen
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