LAP-gDVerfSchV § 3 Einstellungsbehörde

Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Dienst im Verfassungsschutz des Bundes

Einstellungsbehörde ist das Bundesamt für Verfassungsschutz. Ihm obliegen die Bedarfsermittlung, die Ausschreibung, die Durchführung der Auswahlverfahren, die Einstellung und die Betreuung der Anwärterinnen und Anwärter; es trifft die Entscheidungen über Verkürzung und Verlängerung des Vorbereitungsdienstes und der Aufstiegsausbildung. Das Bundesamt für Verfassungsschutz ist die für die beamtenrechtlichen Entscheidungen zuständige Dienstbehörde.

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