Einstellungsbehörde ist das Bundesamt für Verfassungsschutz. Ihm obliegen die Bedarfsermittlung, die Ausschreibung, die Durchführung der Auswahlverfahren, die Einstellung und die Betreuung der Anwärterinnen und Anwärter; es trifft die Entscheidungen über Verkürzung und Verlängerung des Vorbereitungsdienstes und der Aufstiegsausbildung. Das Bundesamt für Verfassungsschutz ist die für die beamtenrechtlichen Entscheidungen zuständige Dienstbehörde.
LAP-gDVerfSchV § 3 Einstellungsbehörde
Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Dienst im Verfassungsschutz des Bundes
Referenzen
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