LAP-gntDBWVV 2005 § 10 Urlaub während des Vorbereitungsdienstes

Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung

Urlaub wird auf den Vorbereitungsdienst angerechnet.

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