Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
LAP-gntDBWVV 2005 § 47 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung
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