LAP-htVerwDV § 38 Prüfungsfächer, Prüfungszeiten

Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren technischen Verwaltungsdienst des Bundes

Für die schriftliche und mündliche Prüfung sind folgende Prüfungsfächer vorgesehen; die Prüfungszeiten gelten für die mündliche Prüfung:

  Stunden 1. Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen 1 2. Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit 1 3. Öffentliches Baurecht 1 4. Fachbezogene Verwaltung und Rechtsvorschriften 1 5. Grundzüge des öffentlichen Hochbaues und des Städtebaues 1 1/4 6. Bautechnik 1 1/4     -------   zusammen 6 1/2

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