LAP-htVerwDV § 50 Prüfungsfächer, Prüfungszeiten

Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren technischen Verwaltungsdienst des Bundes

Für die schriftliche und mündliche Prüfung sind folgende Prüfungsfächer vorgesehen; die Prüfungszeiten gelten für die mündliche Prüfung:

Fachgebiet Maschinen- und Elektrotechnik der Wasserstraßen:   Stunden 1. Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen   1 2. Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit   1 3. Fachbezogene Verwaltung und Rechtsvorschriften   1 4. Maschinenbaueinrichtungen und elektrotechnische Einrichtungen, Landfahrzeuge   1 1/4 5. Wasserfahrzeuge und schwimmende Anlagen   1 1/4 6. Beschaffung, Betrieb und Unterhaltung von Objekten des Maschinenwesens   1       -----     zusammen 6 1/2 Fachgebiet Maschinen- und Elektrotechnik in der Verwaltung:   Stunden 1. Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen   1 2. Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit   1 3. Fachbezogene Verwaltung und Rechtsvorschriften   1 4. Elektrotechnische Anlagen   1 1/4 5. Maschinentechnische und verfahrenstechnische Anlagen   1 6. Sondergebiete der Maschinen- und Elektrotechnik   1 1/4       -----     zusammen 6 1/2

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