LAP-htVerwDV § 54 Prüfungsfächer, Prüfungszeiten

Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren technischen Verwaltungsdienst des Bundes

Für die schriftliche und mündliche Prüfung sind folgende Prüfungsfächer vorgesehen; die Prüfungszeiten gelten für die mündliche Prüfung:

  Stunden 1. Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen   1 2. Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit   1 3. Fachbezogene Verwaltung und Rechtsvorschriften   1 4. Flugtechnik   1 1/4 5. Flugbetrieb   1 1/4 6. Flughäfen, Flugsicherung, Flugunfallwesen, Such- und Rettungsdienst   1       -----     zusammen 6 1/2

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