LAP-mDAAV 2004 § 10 Gliederung des Vorbereitungsdienstes

Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren Auswärtigen Dienst

Der Vorbereitungsdienst besteht aus einer fachtheoretischen und einer praktischen Ausbildung (Praktika) und wird in folgenden Abschnitten durchgeführt:

1. Einführungslehrgang einschließlich Einführungspraktikum und Schulung in Informationstechnik (einschließlich Informationstechnik-Grundlagenkurs) 5 bis 6 Monate, 2. Inlandspraktikum 2 bis 3 Monate, 3. Auslandspraktikum 8 bis 10 Monate, 4. Schlusslehrgang 6 bis 7 Monate.

Referenzen

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