Anwärterinnen und Anwärter sowie Aufstiegsbeamtinnen und Aufstiegsbeamte, die bereits vor dem 1. September 2006 die Ausbildung oder Einführung begonnen haben, führen diese nach dem bis zum 31. August 2006 geltenden Recht zu Ende.
LAP-mDAAV 2004 § 33 Übergangsregelung
Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren Auswärtigen Dienst
Referenzen
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