Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren Dienst im Bundesnachrichtendienst
Kapitel 1Grundsätze von Laufbahn und Ausbildung§ 1Laufbahnämter§ 2Ziel der Ausbildung§ 3Ausbildungsleitung§ 4Schwerbehinderte MenschenKapitel 2Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber§ 5Ausschreibung, Bewerbung§ 6Auswahlverfahren§ 7AuswahlkommissionKapitel 3Vorbereitungsdienst§ 8Einstellungsvoraussetzungen§ 9Verfahren der Einstellung§ 10Rechtsstellung während des Vorbereitungsdienstes; Einstellungsbehörde§ 11Ausbildungsakte§ 12Dauer, Verlängerung und Verkürzung des Vorbereitungsdienstes§ 13Urlaub während des VorbereitungsdienstesKapitel 4Ausbildung während des Vorbereitungsdienstes§ 14Gliederung des Vorbereitungsdienstes§ 15Ausbildungsbehörde§ 16Grundsätze der fachtheoretischen Ausbildung§ 17Einführungslehrgang§ 18Zwischenlehrgang I§ 19Zwischenlehrgang II§ 20Abschlusslehrgang§ 21Grundsätze der Praktika§ 22Ausbilderinnen und Ausbilder während der Praktika, Ausbildungsplan§ 23Durchführung der Praktika§ 24Praxisbezogene Lehrveranstaltungen§ 25Leistungsnachweise§ 26Bewertungen während der PraktikaKapitel 5Gemeinsame Vorschriften für die Prüfungen§ 27Prüfungsamt§ 28Prüfungskommission§ 29Ort, Zeitpunkt und Durchführung der Prüfung§ 30Aufsichtsarbeiten§ 31Verhinderung, Rücktritt, Säumnis§ 32Täuschung, Ordnungsverstoߧ 33Bewertung der Leistungen§ 34Nichtbestehen der Prüfung, Wiederholung§ 35Endgültiges Nichtbestehen der Prüfung§ 36Prüfungsakten, Berichtigung von PrüfungsergebnissenKapitel 6Zwischenprüfung§ 37Zeitpunkt und Inhalt§ 38Gesamtergebnis, Zeugnis§ 39WiederholungKapitel 7Laufbahnprüfung§ 40Zulassung, Zeitpunkt und Inhalt§ 41Schriftliche Prüfung§ 42Durchführung der schriftlichen Prüfung§ 43Zulassung zur mündlichen Prüfung§ 44Mündliche Prüfung§ 45Gesamtergebnis, Zeugnis§ 46WiederholungKapitel 8Sonstige Vorschriften§ 47Gleichwertige Befähigung§ 48Übergangsvorschrift§ 49Inkrafttreten