Urlaub wird auf den Vorbereitungsdienst angerechnet.
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LAP-mDFm/EloAufklBundV § 10 Urlaub während des Vorbereitungsdienstes
Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren Dienst der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung des Bundes
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