(1) Der Abschlusslehrgang baut ergänzend und vertiefend auf den Lehrinhalten des Grundlehrgangs sowie auf den in der praktischen Ausbildung vermittelten Kenntnissen auf.
(2) Zusätzlich werden Kenntnisse vermittelt in den Lehrgebieten
- 1.
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Aufklärungsschwerpunkte, - 2.
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Nachrichtenbearbeitung und Auswertung der Fernmeldeaufklärung, - 3.
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Nachrichtenbearbeitung und Auswertung der Elektronischen Aufklärung sowie - 4.
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technische Grundlagen.