(1) Bewerberinnen und Bewerber werden durch Stellenausschreibung ermittelt.
(2) Bewerbungen sind an die Einstellungsbehörden zu richten. Der Bewerbung sind beizufügen:
- 1.
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ein tabellarischer Lebenslauf, - 2.
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ein Lichtbild, das nicht älter als sechs Monate sein soll, - 3.
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Ablichtungen des letzten Schulzeugnisses und der Zeugnisse über die Tätigkeit seit der Schulentlassung sowie - 4.
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gegebenenfalls - a)
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eine Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreterin oder des gesetzlichen Vertreters, - b)
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eine Ablichtung des Schwerbehindertenausweises oder des Bescheides über die Gleichstellung als schwerbehinderter Mensch, - c)
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eine Ablichtung des Zulassungs- oder Eingliederungsscheins oder der Bestätigung nach § 10 Abs. 4 des Soldatenversorgungsgesetzes und - d)
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Ablichtungen der Zeugnisse, die bei Beendigung des Grundwehrdienstes und über Wehrübungen erteilt wurden.