Einstellungsbehörde ist das Bundesamt für Verfassungsschutz. Ihm obliegen die Bedarfsermittlung, die Ausschreibung, die Durchführung des Auswahlverfahrens, die Einstellung und die Betreuung der Anwärterinnen und Anwärter; es trifft die Entscheidungen über die Verkürzung und Verlängerung des Vorbereitungsdienstes und der Aufstiegsausbildung. Das Bundesamt für Verfassungsschutz ist die für die beamtenrechtlichen Entscheidungen zuständige Dienstbehörde.
LAP-mDVerfSchV § 3 Einstellungsbehörde
Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren Dienst im Verfassungsschutz des Bundes
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.