Für die Anwärterinnen und Anwärter sind Personalteilakten "Ausbildung" zu führen, in die der Ausbildungsplan, alle Leistungsnachweise und Bewertungen sowie eine Ausfertigung des Prüfungszeugnisses aufzunehmen sind.
LAP-mftDBwV § 11 Ausbildungsakte
Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst in der Bundeswehr
Referenzen
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