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LAP-mftDBwV § 16 Verwaltungslehrgang

Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst in der Bundeswehr

Im Verwaltungslehrgang werden die Anwärterinnen und Anwärter mit den gesetzlichen Bestimmungen und Verwaltungsvorschriften, die bei der Erfüllung ihrer künftigen Aufgaben einschlägig sind, vertraut gemacht. Einzelheiten regelt der Lehrplan.

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