LASaarDV 1 Anlage B (zu § 2 Abs. 2 Nr. 2)

Erste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Einführung von Vorschriften des Lastenausgleichsrechts im Saarland

Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1961, 1649

Bebaute Grundstücke <BR/> Wertanteil des Grund und Bodens am Einheitswert des bebauten Grundstücks Bewertungsbezirk der durchgeführten Einheitsbewertung Geschäftsgrundstücke, gemischtgenutzte Grundstücke Mietwohngrundstücke Einfamilienhäuser Sonstige bebaute Grundstücke an Hauptgeschäftsstraßen an Geschäftsstraßen im übrigen Gruppe der Krankenhäuser, Altersheime, Klubhäuser Gruppe der Wochenendhäuser, Wohnlauben Hundertsätze des Einheitwerts vor Eintritt des Kriegssachschadens 1 2 3 4 5 6 7 8 I 40 30 20 15 15 15 90 (Saarbrücken)               II               sowie Neunkirchen - 35 20 15 15 15 90 im übrigen - - 15 12 12 12 90 III - - 12 10 10 10 90 IV               und im übrigen - - 8 6 6 6 90

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