LASaarEG § 16 Erstattung saarländischer Unterhaltshilfe

Gesetz zur Einführung von Vorschriften des Lastenausgleichsrechts im Saarland

§ 290 des Lastenausgleichsgesetzes ist auch auf Unterhaltshilfe nach dem saarländischen Unterhaltshilfe-Gesetz anzuwenden.

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