Gesetz zur Einführung von Vorschriften des Lastenausgleichsrechts im
Saarland
ERSTER ABSCHNITTGrundsätze und BegriffsbestimmungenGrundsatz§ 1Ausgleichsleistungen§ 2Beiträge der öffentlichen Haushalte an den Bund§ 3Begriffsbestimmungen§ 4Währungsstichtag§ 5ZWEITER ABSCHNITTSchadensfeststellungNichtberücksichtigung saarländischer Vorauszahlungen§ 6Feststellung von Hausratverlusten§ 7Schadensberechnung bei Kriegssachschäden an land- und forstwirtschaftlichem Vermögen, Grundvermögen und Betriebsvermögen im Saarland§ 8Schadensberechnung bei Sparerschäden§ 9Frühere Feststellungen§ 10DRITTER ABSCHNITTAusgleichsleistungenErster TitelErgänzende Vorschriften zu den einzelnen AusgleichsleistungenKürzung des Grundbetrags der Hauptentschädigung§ 11Anrechnung saarländischer Vorauszahlungen auf die Hauptentschädigung§ 12Verhältnis von saarländischen Aufbaudarlehen zur Hauptentschädigung§ 13Berücksichtigung von Einkünften bei der Kriegsschadenrente§ 14Verhältnis der saarländischen Unterhaltshilfe zur Hauptentschädigung§ 15Erstattung saarländischer Unterhaltshilfe§ 16Verhältnis der Kriegsschadenrente zu saarländischen Aufbaudarlehen§ 17Hausratentschädigung§ 18Ausgleichsämter§ 19Sondervorschriften für die Verwendung von Mitteln§ 20Wiederaufnahme von Verfahren über Leistungen nach saarländischen Rechts- oder Verwaltungsvorschriften§ 21Erstattung und Verrechnung von Leistungen nach saarländischen Rechts- oder Verwaltungsvorschriften§ 22Ausschließung von Ausgleichsleistungen§ 23Umrechnung von Franken in Deutsche Mark§ 24Ausschluß der Entschädigungsberechtigung nach dem Währungsausgleichsgesetz§ 25Anwendung von Vorschriften des Altsparergesetzes§ 26Zweiter TitelÜbergangsvorschriftenÜberleitung der saarländischen Unterhaltshilfe§ 27Übergangsregelung bei der Kriegsschadenrente§ 28Überleitung der Behördenorganisation im Saarland§ 29Überleitung anhängiger Verfahren§ 30Überleitung saarländischer Mittel auf den Ausgleichsfonds§ 31Überleitung nach saarländischem Recht begründeter Verpflichtungen auf den Ausgleichsfonds§ 32Verwaltungskosten§ 33VIERTER ABSCHNITTSonstige und SchlußvorschriftenÄnderung des Lastenausgleichsgesetzes§ 34Änderung des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes§ 35Änderung des Länderfinanzausgleichsgesetzes 1958§ 36Erlaß von Rechtsverordnungen§ 37Aufhebung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften§ 38Anwendung in Berlin§ 39Inkrafttreten§ 40