Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.

LBAV § 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Verordnung über die Anerkennung europäischer Berufsqualifikationen als Laufbahnbefähigung

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.Gleichzeitig tritt die EG-Hochschuldiplomanerkennungsverordnung vom 2. November 1995 (BGBl. I S. 1493), die zuletzt durch § 56 Absatz 2 der Verordnung vom 12. Februar 2009 (BGBl. I S. 284) geändert worden ist, außer Kraft.

Referenzen

Zitiert von

Bislang zitiert keine Entscheidung diese Vorschrift.