Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.Gleichzeitig tritt die EG-Hochschuldiplomanerkennungsverordnung vom 2. November 1995 (BGBl. I S. 1493), die zuletzt durch § 56 Absatz 2 der Verordnung vom 12. Februar 2009 (BGBl. I S. 284) geändert worden ist, außer Kraft.
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LBAV § 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Verordnung über die Anerkennung europäischer Berufsqualifikationen als Laufbahnbefähigung
Referenzen
- § 56 Absatz 2 1x (nicht zugeordnet)
Zitiert von
Bislang zitiert keine Entscheidung diese Vorschrift.