Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
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Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, - 2.
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, - 3.
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Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, - 4.
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Umweltschutz, - 5.
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Nutzen von Informations- und Kommunikationstechnik, - 6.
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Umsetzen von lebensmittel- und gewerberechtlichen Bestimmungen, - 7.
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Vorbereiten von Arbeitsabläufen; Arbeiten im Team, - 8.
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Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen, - 9.
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Kundenberatung, Verkauf von Produkten, - 10.
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Handhaben und Pflegen von Anlagen, Maschinen und Geräten, - 11.
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Lagern und Kontrollieren von Lebensmitteln, Verpackungsmaterial und Betriebsmitteln, - 12.
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Durchführen von Geschäftsverkehr, - 13.
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Durchführen von Werbung und Verkaufsförderung, - 14.
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Verpacken und Aushändigen von Waren, - 15.
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Präsentieren von Waren, - 16.
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Umgang mit Waren, Fachberatung, - 17.
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Herstellen von Gerichten.