Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
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Berufsbildung, - 2.
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebs, - 3.
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Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz, - 4.
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Unfallverhütung, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung, - 5.
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Lesen und Anfertigen von Skizzen und Zeichnungen, - 6.
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Be- und Verarbeiten von Holz und Holzwerkstoffen, - 7.
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Arbeiten mit Metallen, - 8.
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Bearbeiten von Kunststoffen, - 9.
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Verarbeiten von faserverstärkten Kunststoffmaterialien, - 10.
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Einrichten, Bedienen und Warten von Maschinen und Geräten, - 11.
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Herstellen und Anwenden von Vorrichtungen und Formen, - 12.
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Herstellen von Teilen und Hauptbaugruppen für Leichtflugzeuge, - 13.
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Behandeln von Oberflächen, - 14.
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Endmontage von Leichtflugzeugen, - 15.
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Warten und Instandsetzen von Leichtflugzeugen.