Der Ausbildungsberuf Leuchtröhrenglasbläser/Leuchtröhrenglasbläserin wird staatlich anerkannt.
LeuchtrAusbV § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufs
Verordnung über die Berufsausbildung zum Leuchtröhrenglasbläser/zur Leuchtröhrenglasbläserin
Referenzen
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