Warning: This law text might be outdated since the content is not activately maintained. Please check with offical sources.

LeuchtrAusbV § 5 Ausbildungsplan

Verordnung über die Berufsausbildung zum Leuchtröhrenglasbläser/zur Leuchtröhrenglasbläserin

Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplans für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von