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LNGG § 14 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Gesetz zur Beschleunigung des Einsatzes verflüssigten Erdgases

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) Die §§ 1 bis 10 treten mit Ausnahme des § 5 Absatz 2 und 3 und des § 9 Absatz 2, 3 und 5 mit Ablauf des 30. Juni 2025 außer Kraft. § 13 tritt mit Ablauf des 30. Juni 2027 außer Kraft.

Referenzen

Zitiert von

Nichtannahmebeschluss vom Bundesverfassungsgericht - 1 BvR 2282/23
25. November 2025
1 BvR 2282/23 25. November 2025
Urteil vom Bundesverwaltungsgericht - 7 A 9/23
25. April 2024
7 A 9/23 25. April 2024
Urteil vom Bundesverwaltungsgericht - 7 A 11/23
25. April 2024
7 A 11/23 25. April 2024