LuftBO § 3a Sprachkenntnisse der Flugbesatzung im gewerblichen Luftverkehr

Betriebsordnung für Luftfahrtgerät

Das Luftfahrtunternehmen stellt sicher, dass die im gewerblichen Luftverkehr eingesetzte Flugbesatzung über ausreichende Kenntnisse der Sprache, die im Sprechfunkverkehr im Flugfunkdienst in dem genutzten Luftraum verwendet wird, oder der englischen Sprache verfügt.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von