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LuftBODV 1 2008 § 17 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Erste Durchführungsverordnung zur Betriebsordnung für Luftfahrtgerät (Anwendungsbestimmungen zu Anhang III - EU-OPS - der VO (EWG) Nr. 3922/91

(1) Diese Verordnung tritt am 16. Juli 2008 in Kraft.

(2) Gleichzeitig treten die Erste Durchführungsverordnung zur Betriebsordnung für Luftfahrtgerät (Ausrüstung der Luftfahrzeuge . und Flugbetrieb in Luftfahrtunternehmen - (1. DV LuftBO) vom 15. Juli 1970 (BAnz. Nr. 131.vom 22. Juli 1970 [Beilage 20/70], zuletzt geändert durch Artikel 532 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407), und die Fünfte Durchführungsverordnung zur Betriebsordnung für Luftfahrtgerät (Anwendungsbestimmungen zu den JAR-OPS1 deutsch - Gewerbsmäßige Beförderung von Personen und Sachen in Flugzeugen - 5. DV LuftBO) vom 12. Juli 2007 (BAnz. S. 7047) außer Kraft.

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