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LuftBODV 3 2009 § 35 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Dritte Durchführungsverordnung zur Betriebsordnung für Luftfahrtgerät (Ausrüstung und Betrieb des Luftfahrtgerätes außerhalb von Luftfahrtunternehmen)

(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2)

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