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LuftBODV 4 § 18 Inkrafttreten

Vierte Durchführungsverordnung zur Betriebsordnung für Luftfahrtgerät (Ausrüstung und Betrieb von Heißluftballonen und Heißluft-Luftschiffen)

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

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