Ein in der Luftfahrzeugrolle eingetragenes Luftfahrzeug kann zur Sicherung einer Forderung in der Weise belastet werden, daß der Gläubiger berechtigt ist, wegen einer bestimmten Geldsumme Befriedigung aus dem Luftfahrzeug zu suchen (Registerpfandrecht).
LuftFzgG § 1
Gesetz über Rechte an Luftfahrzeugen
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.