LuftFzgG § 78

Gesetz über Rechte an Luftfahrzeugen

Das Register für Pfandrechte an Luftfahrzeugen wird von dem Amtsgericht, in dessen Bezirk das Luftfahrt-Bundesamt seinen Sitz hat, als Registergericht geführt.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von