Der Antrag auf Erteilung der Zulassung für genehmigte Ausbildungseinrichtungen muss folgende Angaben enthalten:
- 1.
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die in Anlage 3 genannten Angaben, - 2.
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eine Erklärung über laufende Ermittlungs- oder Strafverfahren und darüber, dass ein Führungszeugnis nach § 30 Absatz 5 des Bundeszentralregistergesetzes zur Vorlage bei der nach § 26 zuständigen Stelle beantragt worden ist, und - 3.
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bei juristischen Personen und Personengesellschaften außerdem den Namen und die Anschrift der vertretungsberechtigten Personen.