LuftPersVDV 2 § 22 Inkrafttreten

Zweite Durchführungsverordnung zur Verordnung über Luftfahrtpersonal (Anwendungsbestimmungen für die Ausbildung und Prüfung für den Erwerb von Lizenzen und Berechtigungen für Luftfahrer gemäß der Ver

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

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