Der Bewerber zum Erwerb der Streu- und Sprühberechtigung muss bis zur Meldung zur theoretischen Prüfung einen Befähigungsnachweis der Kenntnisse gemäß der Pflanzenschutz – Sachkundeverordnung vorlegen, der nicht älter als zwei Jahre sein darf.
Die theoretische Ausbildung muss mindestens 30 Unterrichtsstunden in den nachfolgenden Sachgebieten umfassen:
Gesetzliche Grundlagen
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fachliche Voraussetzungen für den Erwerb der Streu- und Sprühberechtigung - -
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historische Entwicklung Düngung und Pflanzenschutz - -
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Außenlandungen und –starts mit Luftfahrzeugen - -
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Unterschreitung von Sicherheitsmindesthöhen, Arbeitsflüge - -
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Abwerfen und Ablassen von Gegenständen oder anderen Stoffen - -
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Rechtsvorschriften für den Umgang mit Chemikalien - –
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Befähigungsnachweis Sachkunde nach Pflanzenschutzgesetz - –
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produktabhängige Vorschriften - –
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Besonderheiten im Einzugsgebiet
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Schadursachen, unbelebte und belebte Schadverursacher, Bakterien, Viren, Pilze - -
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höhere Pflanzen und tierische Schädlinge - -
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Mittelaufbau der Fungizide, Insektizide, Rodentizide, Nemazide, Mulluskizide - -
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mineralische Düngemittel, Stickstoff, Phosphor, Kalium, Magnesium - -
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Spurenelemente - -
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biologische Maßnahmen
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Anwendungstechnologien - -
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physikalische und chemische Bekämpfungsmaßnahmen - -
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Applikationsverfahren: Streuen, Stäuben, Sprühen, Spritzen, Abwurf - -
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Gewässerschutz, Oelhavariebekämpfung - -
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Brandbekämpfung - -
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Spezialaufgaben (z. B. gezieltes Abwerfen von Hilfsgütern etc.) - -
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Transport und Lagerung der Chemikalien - -
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Beladung des Luftfahrzeuges - -
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bauliche Voraussetzungen (Beladeplätze, Umweltschutz) - -
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Maßnahmen für den Havariefall - -
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Funktion, Aufbau und Wirkungsweise der Applikationstechnik; Bedienung und Kontrolle; Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen - -
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Hygiene im und nach dem Arbeitsprozess, Arbeits- und Gesundheitsschutz
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Aufwandmengen je ha, Durchfluglänge und Schlaggröße, Arbeitsbreite - -
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Einfluss meteorologischer Faktoren auf die Flugdurchführung - -
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Durchführung von Arbeitsflügen, Flugtaktik - -
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Beachtung von Belangen des Umweltschutzes - -
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Fliegen in Bodennähe, Windeinfluss und Turbulenzen, Steig- und Sinkflug, Arbeitsflugkurve - -
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gebräuchliches Kartenmaterial, Maßstäbe, Darstellungen - -
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Anwendung von GPS - -
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Dokumentation, Qualitätssicherung - -
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Auswahl von Notlandeflächen, Notverfahren - -
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Abstände zu Hindernissen, insbesondere Freileitungen