LuftVZO § 106a Selbstbehalt

Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Die Vereinbarung eines Selbstbehaltes des Versicherungsnehmers ist zulässig. Der Selbstbehalt kann dem Anspruch des Dritten jedoch nicht entgegengehalten werden.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von