Die Verkehrszulassung wird von dem Luftfahrt-Bundesamt erteilt. Die Verkehrszulassung der Luftsportgeräte wird von dem vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Beauftragten erteilt.
LuftVZO § 7 Zuständige Stellen
Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Referenzen
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