Erster AbschnittZulassung des Luftfahrtgeräts und Eintragung der Luftfahrzeuge1. Musterzulassung des Luftfahrtgeräts ....§§ 1 bis 52. Verkehrszulassung des Luftfahrtgeräts ..§§ 6 bis 133. Luftfahrzeugregister und Kennzeichen ...§§ 14 bis 19aZweiter Abschnitt(weggefallen)§§ 20 bis 37Dritter AbschnittFlugplätze1. Flughäfen ..............................§§ 38 bis 482. Lärmbedingte Betriebsbeschränkungen von knapp die Vorschriften erfüllenden zivilen Unterschallstrahlflugzeugen an Flughäfen ...........................§§ 48a bis 48f3. Landeplätze ............................§§ 49 bis 534. Segelfluggelände .......................§§ 54 bis 60Vierter AbschnittVerwendung und Betrieb von Luftfahrtgerät1. Gewerbsmäßige Verwendung von Luftfahrzeugen .........................§§ 61 bis 652. (weggefallen) ..........................§§ 66 bis 683. (weggefallen) ..........................§§ 69 bis 724. Luftfahrtveranstaltungen ...............§§ 73 bis 755. Mitführen gefährlicher Güter ...........§§ 76 bis 786. (weggefallen) ..........................§§ 79 und 807. (weggefallen) ..........................§§ 81 und 828. (weggefallen) ..........................§§ 83 bis 899. Ausflug oder Verbringung deutscher Luftfahrzeuge aus dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland .............§§ 90 bis 93a10. Einflug und Verbringung ausländischer Luftfahrzeuge in das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland .............§§ 94 bis 100aFünfter AbschnittHaftpflichtversicherung1. Anwendungsbereich ........................§ 1012. Haftpflichtversicherung für Drittschäden .§§ 102 und 102a3. Haftpflichtversicherung für Fluggastschäden ..........................§ 1034. Haftpflichtversicherung für Güterschäden .§ 1045. Gemeinsame Vorschriften ..................§§ 105 bis 106aSechster AbschnittKosten, Ordnungswidrigkeiten und Schlußvorschriften ........................§§ 107 bis 109Anlage 1Vorschriften über den Eintragungsschein und das Lufttüchtigkeitszeugnis sowie die Kennzeichnung von LuftfahrzeugenAnlage 2Zu berücksichtigende Informationen gemäß § 48c