Die Ausbildung dauert drei Jahre. Auszubildende, denen der Besuch eines nach landesrechtlichen Vorschriften eingeführten schulischen Berufsgrundbildungsjahres nach einer Verordnung gemäß § 29 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes als erstes Jahr der Berufsausbildung anzurechnen ist, beginnen die betriebliche Ausbildung im zweiten Ausbildungsjahr.
LwAusbV 1995 § 2 Ausbildungsdauer
Verordnung über die Berufsausbildung zum Landwirt/zur Landwirtin
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.