(Fundstelle: BGBl. I 1995, S. 171 - 176)
Abschnitt I: Berufliche Grundbildung im ersten Ausbildungsjahr
Lfd. Nr.
Teil des Ausbildungsberufsbildes
Fertigkeiten und Kenntnisse, die unter Einbeziehung selbständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind
1.
der Ausbildungsbetrieb, betriebliche Zusammenhänge und Beziehungen (§ 4 Nr. 1)
1.1
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Nr. 1.1)
a)
Standort, Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes erläutern
b)
Ausstattung des Ausbildungsbetriebes beschreiben
c)
betriebliche Erzeugung und Dienstleistung, Bezugs- und Absatzwege und -formen beschreiben
d)
Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen, Gewerkschaften und Verwaltungen nennen
1.2
Berufsbildung (§ 4 Nr. 1.2)
a)
Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluß, Dauer und Beendigung, erklären
b)
gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
c)
Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
d)
Informationen für die eigene berufliche Fortbildung einholen
1.3
Mitgestalten sozialer Beziehungen innerhalb und außerhalb des Betriebes (§ 4 Nr. 1.3)
a)
soziale Beziehungen im Betrieb und im beruflichen Einwirkungsbereich mitgestalten
b)
bei der überbetrieblichen Zusammenarbeit mitwirken
c)
Aufgaben der landwirtschaftlichen und kommunalen Verwaltung beschreiben
d)
bei der Zusammenarbeit mit berufsständischen Organisationen, Gewerkschaften und Verwaltungen mitwirken
e)
für den Ausbildungsbetrieb wichtige Geschäftspartner nennen
f)
Bedeutung beruflicher Wettbewerbe und landwirtschaftlicher Veranstaltungen begründen
1.4
Arbeits- und Tarifrecht; Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit (§ 4 Nr. 1.4)
a)
wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
b)
wesentliche Bestimmungen der für den Ausbildungsbetrieb geltenden Tarifverträge nennen
c)
Aufgaben des betrieblichen Arbeitsschutzes sowie der zuständigen Berufsgenossenschaft und der Aufsichtsbehörden nennen
d)
Gefahren und Gefahrstoffe beschreiben
e)
wesentliche Bestimmungen der für den Ausbildungsbetrieb geltenden Arbeitsschutzgesetze nennen
f)
berufsbezogene Arbeitsschutzvorschriften anwenden
g)
Verhalten bei Unfällen und Entstehungsbränden beschreiben und Maßnahmen der Ersten Hilfe einleiten
h)
wesentliche Vorschriften der Feuerverhütung nennen und Brandschutzeinrichtungen sowie Brandschutzgeräte bedienen
1.5
Umweltschutz und Landschaftspflege; rationelle Energie- und Materialverwendung (§ 4 Nr. 1.5)
a)
Bedeutung von Lebensräumen für Mensch, Tier und Pflanze erklären und Lebensräume an Beispielen beschreiben
b)
Bedeutung und Ziele des Umweltschutzes bei der Landbewirtschaftung beschreiben
c)
Einfluß der Landbewirtschaftung auf die Landschaft und Umwelt aufzeigen
d)
bei Maßnahmen der Landschaftspflege mitwirken
e)
die im Ausbildungsbetrieb verwendeten Energiearten und Materialien nennen und Möglichkeiten ihrer rationellen Verwendung aufzeigen
f)
rationellen und umweltschonenden Umgang mit Energieträgern beschreiben
2.
Techniken und Organisation der betrieblichen Arbeit, Produktion und Vermarktung (§ 4 Nr. 2)
2.1
Handhaben und Instandhalten von Maschinen, Geräten und Betriebseinrichtungen (§ 4 Nr. 2.1)
a)
Werkzeuge und Werkstoffe nach ihrem Verwendungszweck auswählen, einsetzen und einsatzbereit halten
b)
Maschinen, Geräte und bauliche Anlagen pflegen und bei ihrer Instandhaltung mitwirken
c)
Aufbau und Funktion von Verbrennungsmotoren erklären
d)
Kraftübertragungselemente beschreiben und Schutzvorrichtungen in ihrer Funktion erhalten
e)
beim Umgang mit Anlagen, Maschinen und Geräten Arbeitssicherheit beachten
f)
Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz einhalten
g)
elektrische Anlagen, Schutzmaßnahmen und Sicherungen erklären
2.2
Wahrnehmen und Beurteilen von Vorgängen; Beschaffen und Auswerten von Informationen (§ 4 Nr. 2.2)
a)
Witterungsabläufe beobachten und dokumentieren
b)
Vorgänge im landwirtschaftlichen Betrieb, insbesondere bei Pflanzen, Tieren und technischen Prozessen, unter Einsatz der Sinne wahrnehmen, Veränderungen feststellen und Schlußfolgerungen ziehen
c)
Informationen, insbesondere aus Gebrauchsanleitungen, Fachzeitschriften sowie Fachbüchern und -broschüren, auswählen und sammeln
d)
Fachinformationen für die betriebliche Arbeit auswerten
2.3
Planen der Produktion sowie Vorbereiten und Kontrollieren der Arbeiten (§ 4 Nr. 2.3)
a)
Arbeiten in Arbeitsschritte gliedern
b)
geeignete Arbeitsverfahren nennen und Arbeitsmittel auswählen
c)
Daten für die Produktion feststellen, insbesondere Aufwandsmengen berechnen, Gewichte, Rauminhalte und Größe von Flächen schätzen und ermitteln
d)
Arbeitszeiten und -ergebnisse festhalten
e)
Arbeitsergebnisse kontrollieren
2.4
Abwickeln von Geschäftsvorgängen und Erfassen marktwirtschaftlicher Zusammenhänge (§ 4 Nr. 2.4)
a)
bei der Ermittlung des Bedarfs an Betriebsmitteln mitwirken
b)
Preisangebote vergleichen
c)
Eingang und Verbrauch von Betriebsmitteln erfassen
d)
Tierbestände erfassen und Bestandsverzeichnis führen
e)
Marktberichte lesen und Entwicklungen am Markt verfolgen
3.
Pflanzenproduktion (§ 4 Nr. 3)
3.1
Bearbeiten und Pflegen des Bodens; Erhalten einer nachhaltigen Bodenfruchtbarkeit (§ 4 Nr. 3.1)
a)
Geländeformen als Standortfaktor beschreiben
b)
Bodenbestandteile und Bodenart bestimmen sowie Bodenzustand und -fruchtbarkeit beschreiben
c)
Bodenprofil anlegen und Bodenaufbau erläutern
d)
Bodenproben entnehmen
e)
bei der Bodenbearbeitung mitwirken
3.2
Bestellen und Pflegen von Pflanzen; rationelles und umweltverträgliches Führen von Kulturen (§ 4 Nr. 3.2)
a)
Saat- und Pflanzgut beurteilen
b)
bei der Vorbereitung und Durchführung von Aussaat und Pflanzung mitwirken
c)
Dünger und deren Einsatzmöglichkeiten beschreiben und bei ihrer Ausbringung mitwirken
d)
landwirtschaftliche Nutzpflanzen und deren Pflanzenteile bestimmen sowie den Verwendungszweck erläutern
e)
bei der landwirtschaftlichen Produktion vorkommende Wildpflanzen nennen
f)
Bestandsentwicklung beobachten und aufzeichnen
g)
bei Pflegearbeiten mitwirken
h)
Schäden an Pflanzen wahrnehmen und bei der Feststellung der Ursachen mitwirken
i)
bei notwendigen Pflanzenschutzmaßnahmen mitwirken
k)
bei der Pflanzenproduktion den Umweltschutz berücksichtigen
3.3
Ernten und Verwerten pflanzlicher Produkte (§ 4 Nr. 3.3)
a)
bei der Ernte mitwirken
b)
Erträge feststellen und vergleichen
c)
Produkte nach Verwertbarkeit beurteilen
d)
beim Transport und Einlagern von Erntegut mitwirken
4.
Tierproduktion (§ 4 Nr. 4)
4.1
Versorgen von Tieren; rationelles, tiergerechtes und umweltverträgliches Halten (§ 4 Nr. 4.1)
a)
landwirtschaftliche Nutztierarten und -rassen sowie ihre Nutzung beschreiben
b)
Körperteile von Tieren bestimmen
c)
mit Tieren umgehen, insbesondere Tiere ansprechen, führen und bewegen
d)
Vorgänge bei Brunst, Trächtigkeit und Geburt beschreiben
e)
Grundfuttermittel bestimmen, ihre Qualität und Einsatzmöglichkeiten in der Fütterung beschreiben
f)
Futtermittel und Zusatzstoffe sachgerecht lagern
g)
Anforderungen an die tiergerechte Haltung beschreiben
h)
Tiere tränken, füttern und pflegen
i)
Stallungen und deren Einrichtungen reinigen und beim Desinfizieren mitwirken
k)
Verhalten gesunder Tiere beschreiben, Verhaltensänderungen und typische Merkmale kranker Tiere feststellen
l)
bei der Behandlung kranker Tiere mitwirken
m)
bei der tierischen Produktion den Umwelt- und Tierschutz berücksichtigen
4.2
Nutzen von Tieren (§ 4 Nr. 4.2)
a)
bei der Nutzung von Tieren mitwirken
b)
Leistungen von Tieren feststellen und vergleichen
c)
bei der Vorbereitung von Tieren oder tierischer Produkte für die Vermarktung mitwirken
d)
Anforderungen an den tiergerechten Transport beschreiben
Abschnitt II: Berufliche Fachbildung - Fertigkeiten und Kenntnisse im zweiten und dritten Ausbildungsjahr
Lfd. Nr.
Teil des Ausbildungsberufsbildes
Fertigkeiten und Kenntnisse, die unter Einbeziehung selbständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind
1.
der Ausbildungsbetrieb, betriebliche Zusammenhänge und Beziehungen (§ 4 Nr. 1)
1.1
die in § 4 Nr. 1.1 bis 1.4 aufgeführten Teile des Ausbildungsberufsbildes
die in Abschnitt I lfd. Nr. 1.1 bis 1.4 aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse
1.2
Umweltschutz und Landschaftspflege; rationelle Energie- und Materialverwendung (§ 4 Nr. 1.5)
a)
berufsbezogene Regelungen zum Umweltschutz, insbesondere zum Abfall-, Immissionsschutz-, Wasser-, Boden- und Naturschutzrecht, anwenden
b)
Landschaft als Lebensgrundlage, insbesondere Feldraine, Böschungen und Hecken, erhalten; Landschaftspflegemaßnahmen durchführen
c)
mit Energiearten und Materialien umweltschonend und kostensparend umgehen
2.
Techniken und Organisation der betrieblichen Arbeit, Produktion und Vermarktung (§ 4 Nr. 2)
2.1
Handhaben und Instandhalten von Maschinen, Geräten und Betriebseinrichtungen (§ 4 Nr. 2.1)
a)
Betriebsbereitschaft und Verkehrssicherheit von Schlepper, Transportmitteln, technischen Anlagen, Maschinen und Geräten prüfen
b)
Vorschriften über das Führen landwirtschaftlicher Fahrzeuge im Straßenverkehr beachten
c)
Sicherheitsrisiken bei den Arbeiten beachten und vorbeugende Maßnahmen treffen
d)
Schlepper und Transportmittel, Maschinen und Geräte unter Beachtung der Sicherheitsvorkehrungen bedienen
e)
Stalleinrichtungen überwachen und warten
f)
Ver- und Entsorgungsleitungen verlegen
g)
Betriebsstoffe sach- und umweltgerecht lagern
h)
Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten umweltgerecht und nach Plan durchführen
i)
Rückstände von Produktions- und Betriebsmitteln umweltgerecht entsorgen
k)
vorbeugende Instandhaltung, insbesondere durch Auswechseln von Verschleißteilen, durchführen
l)
Reparaturen und Veränderungen an Gebäuden, Einfriedungen und Drainagen durchführen
2.2
Wahrnehmen und Beurteilen von Vorgängen; Beschaffen und Auswerten von Informationen (§ 4 Nr. 2.2)
a)
Wetter beurteilen und Beobachtungen bei der betrieblichen Arbeit berücksichtigen
b)
Fachinformationen für die betriebliche Arbeit auswerten und umsetzen
2.3
Planen der Produktion sowie Vorbereiten und Kontrollieren der Arbeiten (§ 4 Nr. 2.3)
a)
Betriebsdaten erfassen, einordnen und beurteilen
b)
Pläne, insbesondere für die Fruchtfolge, Düngung und für den Pflanzenschutz sowie für die Fütterung und Stallbelegung, erstellen
c)
wirtschaftliche Faktoren, insbesondere Einsatz von Betriebsmitteln, Materialien, Zeit und Geld, bei der Organisation von Arbeitsabläufen berücksichtigen
d)
Zeitpläne unter Berücksichtigung von Arbeits- und Produktionsschwerpunkten aufstellen
e)
Planung und Vorbereitung von Produktions- und Arbeitsabläufen veränderten Bedingungen anpassen
f)
Arbeitsergebnisse bewerten
2.4
Abwickeln von Geschäftsvorgängen und Erfassen marktwirtschaftlicher Zusammenhänge (§ 4 Nr. 2.4)
a)
Markt- und Preisinformationen einholen, vergleichen und bewerten
b)
Marktberichte auswerten
c)
an Beispielen kaufmännische Kalkulationen erstellen
d)
Betriebsmittel bestellen und bei der Abrechnung gelieferter Waren mitwirken
e)
Formen des Bezuges miteinander vergleichen
f)
bei Ein- und Verkaufsgesprächen mit Geschäftspartnern mitwirken
g)
schriftlichen Geschäftsverkehr führen
h)
Vermarktungsformen für den Betrieb einschätzen und Alternativen aufzeigen
i)
Produkte für die Vermarktung, einschließlich Direktvermarktung, vorbereiten und Angebote einholen
k)
Verkaufsabrechnungen prüfen
l)
Marktpreisentwicklung beobachten und bewerten
3.
Pflanzenproduktion (§ 4 Nr. 3)
3.1
Bearbeiten und Pflegen des Bodens; Erhalten einer nachhaltigen Bodenfruchtbarkeit (§ 4 Nr. 3.1)
a)
Böden des Betriebes beurteilen und mit den Ergebnissen der Bodenschätzung vergleichen
b)
anhand der Eigenschaften des Bodens Folgerungen für die Nutzungsmöglichkeiten ziehen
c)
anhand der Bodenarten und des Bodenzustandes Folgerungen für die Bodenbearbeitung ziehen
d)
Bodenschäden feststellen und beheben
e)
boden- und kulturartenspezifische Bodenbearbeitung durchführen, insbesondere Stoppel-, Primär- und Sekundärbearbeitung
3.2
Bestellen und Pflegen von Pflanzen; rationelles und umweltverträgliches Führen von Kulturen (§ 4 Nr. 3.2)
a)
Saat- und Pflanzgut ausbringen
b)
Pflanzenbestände im Ackerbau und in der Grünlandwirtschaft für die Bestandesführung und -verbesserung beurteilen
c)
Pflanzenbestände umweltschonend durch bedarfs- und zeitgerechte Pflege-, Düngungs- und Pflanzenschutzmaßnahmen führen
d)
Materialien für die Bestandesführung umweltgerecht lagern
3.3
Ernten und Verwerten pflanzlicher Produkte (§ 4 Nr. 3.3)
a)
Erntezeitpunkt unter Berücksichtigung des Reifezustandes, Verwendungszweckes und der Qualitätsanforderungen festlegen
b)
Erntemaschinen und -geräte bedienen
c)
Erntegut bergen und transportieren
d)
Ernteerträge und deren Qualität beurteilen
e)
Erntegut erfassen und lagern
f)
bei der Vermarktung des Erntegutes mitwirken
4.
Tierproduktion (§ 4 Nr. 4)
4.1
Versorgen von Tieren; rationelles, tiergerechtes und umweltverträgliches Halten (§ 4 Nr. 4.1)
a)
Tiere aufstallen, Stallklima überwachen
b)
Futter nach Inhaltsstoffen, Aussehen, Geruch und Konsistenz beurteilen
c)
Futterrationen berechnen und zusammenstellen sowie Futteraufwand feststellen
d)
Fütterungs- und Tränkeeinrichtungen bedienen und überwachen
e)
Tiere pflegen und Hygienemaßnahmen durchführen
f)
Gesundheitszustand der Tiere überwachen und Maßnahmen bei Krankheitsanzeichen einleiten
g)
Zuchtziele und -verfahren beschreiben
h)
Geburtshilfe durchführen
i)
Jungtiere aufziehen
k)
Einfluß von Fütterung, Haltung und Erbanlagen auf die Leistung beurteilen
l)
Bestimmungen des Tierschutzes, insbesondere zur Tierhaltung, anwenden
m)
spezielle Vorschriften bei der Tierproduktion, insbesondere das Futtermittel-, Arzneimittel- und Tierseuchengesetz sowie die Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten, beachten
n)
Umweltschutz bei der tierischen Produktion beachten, insbesondere organische Rückstände der tierischen Produktion wirtschaftlich und umweltgerecht verwerten sowie Abfälle und Abwässer umweltgerecht entsorgen
4.2
Nutzen von Tieren (§ 4 Nr. 4.2)
a)
Nutzungszeitpunkt unter Berücksichtigung des Verwertungszweckes und der Qualitätsanforderungen festlegen
b)
Maschinen und Geräte zur Gewinnung tierischer Produkte bedienen
c)
tierische Produkte lagern oder transportieren
d)
Qualität tierischer Erzeugnisse beurteilen
e)
bei der Vermarktung mitwirken
5.
betriebliche Ergebnisse (§ 4 Nr. 5)
a)
Marktwert der Verkaufsprodukte und des innerbetrieblichen Verbrauchs ermitteln
b)
Leistungen und Kosten in den Betriebszweigen ermitteln
c)
Arbeitsaufwand in den Betriebszweigen erfassen
d)
Leistungen und Kosten in den Betriebszweigen vergleichen und bewerten
e)
Arbeitsaufwand in den Betriebszweigen vergleichen und bewerten
f)
Möglichkeiten von Leistungs- und Kostenveränderungen aufzeigen und Auswirkungen begründen