Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
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Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, - 2.
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, - 3.
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Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, - 4.
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Umweltschutz, - 5.
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Arbeitsorganisation; Information und Kommunikation, - 6.
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Güterkontrolle und qualitätssichernde Maßnahmen, - 7.
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Einsatz von Arbeitsmitteln, - 8.
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Annahme von Gütern, - 9.
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Lagerung von Gütern, - 10.
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Kommissionierung und Verpackung von Gütern, - 11.
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Versand von Gütern.