Über die Kosten ist zugleich mit der Entscheidung über die Hauptsache zu entscheiden.
LwVfG § 34
Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen
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Zitiert von
Beschluss vom Bundesgerichtshof (Senat für Landwirtschaftssachen) - BLw 2/15
29. April 2016
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BLw 2/15 | 29. April 2016 |