LwVfG § 34

Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen

Über die Kosten ist zugleich mit der Entscheidung über die Hauptsache zu entscheiden.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von

Beschluss vom Bundesgerichtshof (Senat für Landwirtschaftssachen) - BLw 2/15
29. April 2016
BLw 2/15 29. April 2016