Die ehrenamtlichen Richter üben das Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichter aus. Sie sind zur Amtsverschwiegenheit verpflichtet.
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LwVfG § 5
Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen
Referenzen
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Zitiert von
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Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 10 W 128/23
18. Juli 2024
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10 W 128/23 | 18. Juli 2024 |
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Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 10 W 24/24
18. Juli 2024
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10 W 24/24 | 18. Juli 2024 |