(Fundstelle: BGBl. I 2008, 1495 - 1501)
Abschnitt I: Gemeinsame Kernqualifikationen
Lfd.
Nr.
Teil des
Ausbildungsberufsbildes
Kernqualifikationen,
die unter Einbeziehung selbstständigen Planens,
Durchführens und Kontrollierens integriert mit Fachqualifikationen
zu vermitteln sind
Zeitliche Richtwerte
in Wochen
im Ausbildungsjahr
1
2
3/4
1
2
3
4
1
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
(§ 3 Abs. 2 Nr. 1)
- a)
-
Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
- b)
-
gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
- c)
-
Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
- d)
-
wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
- e)
-
wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
während
der gesamten
Ausbildungszeit
zu vermitteln
2
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
(§ 3 Abs. 2 Nr. 2)
- a)
-
Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
- b)
-
Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären
- c)
-
Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
- d)
-
Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
3
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
(§ 3 Abs. 2 Nr. 3)
- a)
-
Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
- b)
-
berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
- c)
-
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
- d)
-
Bestimmungen und Sicherheitsregeln beim Arbeiten an elektrischen Anlagen, Geräten und Betriebsmitteln beachten
- e)
-
Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
4
Umweltschutz
(§ 3 Abs. 2 Nr. 4)
Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
- a)
-
mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
- b)
-
für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
- c)
-
Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
- d)
-
Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
5
Betriebliche und tech-
nische Kommunikation
(§ 3 Abs. 2 Nr. 5)
- a)
-
Informationsquellen und Informationen recherchieren und beschaffen, Datenbankabfragen durchführen, Informationen bewerten
- b)
-
technische Zeichnungen und Schaltungsunterlagen auswerten, anwenden und erstellen sowie Skizzen anfertigen
- c)
-
Dokumente sowie technische Regelwerke und berufsbezogene Vorschriften, auch in Englisch, auswerten und anwenden
- d)
-
Daten und Dokumente pflegen, schützen, sichern und archivieren
8
- e)
-
Gespräche mit Vorgesetzten, Mitarbeitern und im Team situationsgerecht und zielorientiert führen
- f)
-
Sachverhalte darstellen, Protokolle anfertigen, deutsche und englische Fachbegriffe anwenden
- g)
-
Dokumentationen in deutscher und englischer Sprache zusammenstellen und ergänzen, Standardsoftware anwenden
4*)
- h)
-
Arbeitssitzungen organisieren und moderieren, Entscheidungen im Team erarbeiten, Gesprächsergebnisse schriftlich fixieren
- i)
-
Daten und Sachverhalte sowie Lösungsvarianten präsentieren
- k)
-
Konflikte im Team lösen
- l)
-
schriftliche Kommunikation in Deutsch und Englisch durchführen
6*)
6
Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse
(§ 3 Abs. 2 Nr. 6)
- a)
-
Arbeitsplatz oder Montagestelle unter Berücksichtigung der betrieblichen Vorgaben einrichten
- b)
-
erforderliche Werkzeuge, Materialien für den Arbeitsablauf feststellen und auswählen, termingerecht anfordern, prüfen, transportieren, lagern und bereitstellen
- c)
-
Arbeitsabläufe und Teilaufgaben unter Beachtung rechtlicher, wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben planen, bei Abweichungen von der Planung Prioritäten setzen
- d)
-
Rechnerarbeitsplatz unter ergonomischen Gesichtspunkten einrichten, grafische Benutzeroberflächen einrichten
6*)
- e)
-
Auftragsunterlagen sowie technische Durchführbarkeit des Auftrags prüfen und mit den betrieblichen Möglichkeiten abstimmen
- f)
-
betriebswirtschaftlich relevante Daten erfassen und bewerten
- g)
-
qualitätssteigernde Einflüsse von Arbeitssituationen, Arbeitsumgebung und Arbeitsverhalten im Team auf die Arbeitsergebnisse erkennen und anwenden
6*)
- h)
-
Aufgaben im Team planen und abstimmen, kulturelle Identitäten berücksichtigen
- i)
-
Kalkulationen nach betrieblichen Vorgaben durchführen
- k)
-
unterschiedliche Lösungsmöglichkeiten aufzeigen, Kosten vergleichen
- l)
-
IT-Systeme zur Auftragsplanung, -abwicklung und Terminverfolgung anwenden
- m)
-
interne und externe Leistungserbringung vergleichen
- n)
-
Qualifizierungsdefizite feststellen, Qualifizierungsmöglichkeiten nutzen sowie unterschiedliche Lerntechniken anwenden
6
7
Montieren und
Anschließen elektrischer Betriebsmittel
(§ 3 Abs. 2 Nr. 7)
- a)
-
Baugruppen demontieren und montieren sowie Teile durch mechanische Bearbeitung anpassen
- b)
-
Leitungen auswählen und zurichten sowie Baugruppen und Geräte mit unterschiedlichen Anschlusstechniken verbinden
- c)
-
Leitungswege und Gerätemontageorte unter Beachtung der elektromagnetischen Verträglichkeit festlegen
- d)
-
elektrische Betriebsmittel und Leitungsverlegesysteme auswählen und montieren
- e)
-
Leitungen installieren
- f)
-
elektrische Geräte herstellen oder elektrische Anlagen errichten, Geräte oder Anlagen in Betrieb nehmen
8
- g)
-
beim Errichten, Ändern, Instandhalten und Betreiben elektrischer Anlagen und Betriebsmittel die elektrotechnischen Regeln beachten
- h)
-
Abfälle vermeiden sowie Abfallstoffe, nicht verbrauchte Betriebsstoffe und Bauteile hinsichtlich der Entsorgung bewerten, umweltgerecht lagern und für die Entsorgung bereitstellen
4
8
Messen und Analysieren von elektrischen Funk-
tionen und Systemen
(§ 3 Abs. 2 Nr. 8)
- a)
-
Messverfahren und Messgeräte auswählen
- b)
-
elektrische Größen messen, bewerten und berechnen
- c)
-
Kenndaten und Funktion von Baugruppen prüfen
- d)
-
Steuerschaltungen analysieren
- e)
-
Signale verfolgen und an Schnittstellen prüfen
- f)
-
systematische Fehlersuche durchführen
6
- g)
-
Sensoren und Aktoren prüfen und einstellen
- h)
-
Steuerungen und Regelungen hinsichtlich ihrer Funktion prüfen und bewerten
4
- i)
-
Funktionsfähigkeit von Systemen und Komponenten prüfen, Datenprotokolle interpretieren
7
9
Beurteilen der Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
(§ 3 Abs. 2 Nr. 9)
- a)
-
Funktion von Schutz- und Potenzialausgleichsleitern prüfen und beurteilen
- b)
-
Isolationswiderstände messen und beurteilen
- c)
-
Basisschutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag beurteilen
- d)
-
Leitungen, deren Schutzeinrichtungen und sonstige Betriebsmittel, insbesondere hinsichtlich Strombelastbarkeit, beurteilen
6
- e)
-
Schutzarten von elektrischen Geräten oder Anlagen hinsichtlich der Umgebungsbedingungen und der Zusatzfestlegungen für Räume besonderer Art beurteilen
- f)
-
Gefahren, die sich aus dem Betreiben elektrischer Geräte, Betriebsmittel und Anlagen ergeben, beurteilen und durch Schutzmaßnahmen die sichere Nutzung gewährleisten
- g)
-
Wirksamkeit von Maßnahmen gegen elektrischen Schlag unter Fehlerbedingungen, insbesondere durch Abschaltung mit Überstromschutzorganen und Fehlerstromschutzeinrichtungen, beurteilen
- h)
-
elektrische Sicherheit ortsveränderlicher Betriebsmittel beurteilen
- i)
-
Brandschutzbestimmungen beim Errichten und Betreiben elektrischer Geräte und Anlagen beurteilen
4
10
Installieren und Konfigurieren von IT-Systemen
(§ 3 Abs. 2 Nr. 10)
- a)
-
Hard- und Softwarekomponenten auswählen
- b)
-
Betriebssysteme und Anwendungsprogramme installieren und konfigurieren
- c)
-
IT- Systeme in Netzwerke einbinden
- d)
-
Tools und Testprogramme einsetzen
3
11
Beraten und Betreuen
von Kunden, Erbringen von Serviceleistungen
(§ 3 Abs. 2 Nr. 11)
- a)
-
Vorstellungen und Bedarf von Kunden ermitteln, Lösungsansätze entwickeln und Realisierungsvarianten anbieten
3
- b)
-
auf Wartungsarbeiten und -intervalle hinweisen
- c)
-
Störungsmeldungen aufnehmen
- d)
-
Einzelheiten der Auftragsabwicklung vereinbaren, bei Störungen der Auftragsabwicklung Lösungsvarianten aufzeigen
- e)
-
Leistungsmerkmale erläutern, in die Bedienung einweisen, auf Gefahren sowie auf Sicherheitsregeln und Vorschriften hinweisen
- f)
-
technische Unterstützung leisten
- g)
-
Informationsaustausch zu den Kunden organisieren
10*)
Abschnitt II: Berufsspezifische Fachqualifikationen
Lfd.
Nr.
Teil des
Ausbildungsberufsbildes
Fachqualifikationen,
die unter Einbeziehung selbstständigen Planens,
Durchführens und Kontrollierens integriert mit Kernqualifikationen
zu vermitteln sind
Ausbildungsschwerpunkt
im Ausbildungsjahr
1
2
3/4
1
2
3
4
12
Technische Auftrags-
analyse, Lösungs-
entwicklung
(§ 3 Abs. 2 Nr. 12)
- a)
-
elektrische Maschinen nach Art und Anwendung unterscheiden
2
- b)
-
Auftragsunterlagen prüfen und mit den örtlichen Gegebenheiten abstimmen
- c)
-
vorhandene Stromversorgung beurteilen, Änderungen planen, Stromkreise und Schutzmaßnahmen festlegen
- d)
-
Anordnungs- und Installationspläne lesen und anwenden sowie skizzieren und anfertigen
4
- e)
-
Komponenten der Antriebstechnik auswählen
6
13
Montieren und Demon-
tieren von elektrischen Maschinen
(§ 3 Abs. 2 Nr. 13)
- a)
-
Materialien, insbesondere mittels Bohren, Senken, Gewindeschneiden, Reiben, Drehen, Fräsen bearbeiten
- b)
-
Materialien verbinden und fügen
- c)
-
mechanische Komponenten, insbesondere Kupplungen und Lager, auswählen und einsetzen
10
14
Herstellen von Wicklungen
(§ 3 Abs. 2 Nr. 14)
- a)
-
Wickeldaten aufnehmen
- b)
-
Wickelpläne lesen und skizzieren
- c)
-
Isolation unter Berücksichtigung der mechanischen, elektrischen, chemischen und thermischen Belastung anfertigen
- d)
-
Wicklungen, insbesondere Einschichtwicklungen, herstellen und einbauen
- e)
-
Wicklungen unter Berücksichtigung von Verarbeitungshinweisen, Sicherheitsvorschriften und toxikologischen Herstellerhinweisen konservieren
11
- f)
-
Wicklungen für Zweischichtwicklungen herstellen und einbauen
- g)
-
Wicklungen von ruhenden elektrischen Maschinen herstellen und einbauen
8
15
Installieren und Inbetriebnehmen von Antriebs-
systemen
(§ 3 Abs. 2 Nr. 15)
- a)
-
Einschübe, Gehäuse und Schaltgerätekombinationen zusammenbauen
- b)
-
Erdungen und Potenzialausgleichsleitungen verlegen und anschließen
- c)
-
elektrische Maschinen unter Beachtung von Herstellerangaben, Kundenanforderungen, Umgebungsbedingungen sowie Sicherheitsvorschriften in Betrieb nehmen
4
- d)
-
Frequenzumrichter auswählen und parametrieren
- e)
-
Steuerungen mit pneumatischen oder hydraulischen Komponenten erstellen und ändern, Steuerungen programmieren
- f)
-
Schutzeinrichtungen, Verkleidungen und Isolierungen anbringen
- g)
-
Leitungen und Kabel auswählen und verlegen
- h)
-
Baugruppen hard- und softwaremäßig einstellen, anpassen und in Betrieb nehmen
- i)
-
Antriebssysteme in Betrieb nehmen
14
16
Instandhalten von
Antriebssystemen
(§ 3 Abs. 2 Nr. 16)
- a)
-
Einzelteilzeichnungen, Zusammenstellungszeichnungen, Explosionszeichnungen und Stücklisten lesen und anwenden
- b)
-
Baugruppen zerlegen und montieren sowie Teile durch mechanische Bearbeitung anpassen
- c)
-
Funktion von Baugruppen prüfen, defekte Teile austauschen
3
- d)
-
Wartungspläne erarbeiten
- e)
-
Wartung und zustandsorientierte Instandsetzung durchführen und dokumentieren
- f)
-
Störungsmeldungen aufnehmen, Anwender zu Störungen befragen, Lösungsvorschläge unterbreiten
- g)
-
Antriebssysteme unter Beachtung der Vorschriften, insbesondere zur elektromagnetischen Verträglichkeit, instand setzen
- h)
-
technische Prüfungen durchführen und protokollieren
5
17
Geschäftsprozesse und Qualitätsmanagement
(§ 3 Abs. 2 Nr. 17)
- a)
-
Kunden auf spezifische Angebote hinweisen und beraten, Aufträge annehmen
- b)
-
Informationen beschaffen und bewerten, Dokumentationen nutzen und bearbeiten, technologische Entwicklungen feststellen, sicherheitsrelevante Unterlagen berücksichtigen
- c)
-
Ausgangszustand analysieren, technische und organisatorische Schnittstellen klären, Schnittstellen dokumentieren, Auftragsziele festlegen, Teilaufgaben definieren, technische Unterlagen erstellen und an der Kostenplanung mitwirken
- d)
-
Auftragsabwicklung planen und mit vor- und nachgelagerten Bereichen abstimmen, Planungsunterlagen erstellen
- e)
-
Aufträge, insbesondere unter Berücksichtigung von Arbeitssicherheit und Umweltschutz, durchführen, Einhaltung von Terminen verfolgen
- f)
-
Prüfarten und Prüfmittel auswählen, Einsatzfähigkeit der Prüfmittel feststellen, Prüfpläne und Prüfvorschriften anwenden
- g)
-
Normen und Spezifikationen zur Qualität und Sicherheit der Produkte und Prozesse beachten, Qualitätssicherungssystem anwenden sowie Ursachen von Fehlern und Qualitätsmängeln systematisch suchen, beseitigen und dokumentieren
- h)
-
Projektablauf dokumentieren, Leistungen abrechnen, Abrechnungsdaten erstellen, Nachkalkulation durchführen
- i)
-
technische Einrichtungen für die Benutzung frei- und übergeben, Abnahmeprotokolle anfertigen, Produkte und Dienstleistungen dem Kunden übergeben und erläutern
24
- k)
-
Soll-Ist-Vergleich mit den Planungsdaten durchführen, Arbeitsergebnisse und -durchführung bewerten
- l)
-
zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im Betriebsablauf und im eigenen Arbeitsbereich beitragen