Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
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Berufsbildung, Arbeitsrecht und Tarifrecht, - 2.
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, - 3.
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Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, - 4.
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Umweltschutz, - 5.
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Kundenorientierung, - 6.
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Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken, - 7.
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Auftragsübernahme, Planung, Vorbereitung und Organisation von Arbeitsaufgaben, Arbeiten im Team, - 8.
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Einrichten von Arbeitsplätzen, - 9.
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Bedienen und in Stand halten von Geräten, Werkzeugen, Maschinen und Anlagen, - 10.
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Be- und Verarbeiten von Werk-, Hilfs- und Beschichtungsstoffen sowie von Bauteilen, - 11.
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Prüfen, Bewerten und Vorbereiten von Untergründen, - 12.
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Herstellen, Bearbeiten, Behandeln und Gestalten von Oberflächen, - 13.
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Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.