Die §§ 112 bis 117 sind auf international registrierte Marken, deren Schutz nach Artikel
MarkenG § 124 Entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Wirkung der nach dem Madrider Markenabkommen international registrierten Marken
Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen
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Zitiert von
Urteil vom Bundesgerichtshof (1. Zivilsenat) - I ZR 75/15
2. Juni 2016
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I ZR 75/15 | 2. Juni 2016 |